Wenn es während Ihres Urlaubes nicht zu Problemen kommt, wie etwa Flugverspätungen oder -ausfällen oder zu Unpässlichkeiten mit Ihrem gebuchten Zimmer, dann haben Sie sich wahrscheinlich mit der Frage „was ist ein Reiseveranstalter“ noch nicht beschäftigt. Für den Fall der Fälle ist es aber gut, dass Sie darüber Bescheid wissen.Denn, WENN es doch mal zu einem der oben genannten Probleme kommt, oder zu einer anderen Unannehmlichkeit, die Ihnen die Laune im Urlaub so richtig vermiesen könnte, dann sollten Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Kunde zustehen und welche Pflichten Ihrem Vertragspartner obliegen.
Was ist ein Reiseveranstalter und was kann er in meiner Problemlage für mich tun – diese Frage haben Sie sich mit Sicherheit auch schon gestellt, wenn Sie schon einmal vergeblich auf den Start Ihres Flugzeuges gewartet haben, wenn Sie statt eines Meerblicks eine lärmende Baustelle erwartet hat, wenn die sanitären Anlagen im Hotelzimmer nicht dem Standard einer Fünf-Sterne-Anlage entsprochen haben oder wenn es zu sonst irgendeinem Ärgernis während Ihres Urlaubes gekommen ist.
Zunächst ist es interessant zu wissen, dass es einen Unterschied zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisemittler/ Reisevermittler gibt. Ein Reisemittler ist dann Ihr Vertragspartner, wenn er Ihnen nur EINZELNE Reiseleistungen, wie Flug, Hotel oder einen Mietwagen verkauft. Buchen Sie also über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise und separat bei Sunny Cars einen Mietwagen, gilt die Mietwagenfirma als Reisemittler.
Auch wenn Sie ein Schnäppchenjäger sind oder ein Spontanurlauber und deswegen alle Reiseleistungen einzeln buchen, haben Sie es jeweils mit einem Reisemittler zu tun. Sie buchen z. B. ohne Mittelsmann ein Hotelzimmer auf Mallorca, kümmern sich auch selbstständig um den Flug dorthin und wenden sich daher direkt an die Airline; dann reisen Sie an und buchen vor Ort einen Mietwagen für den Transfer zum Hotel und für die nächsten drei Ausflugstage. Dann sind sowohl das Hotel, als auch die Fluggesellschaft und die Mietwagenfirma Reisemittler für Sie. Die Möglichkeit bei dieser Urlaubsvariante bares Geld zu sparen, ist definitiv gegeben. ABER: wenn es zu Problemen kommt, haben Sie in diesem Fall drei Ansprechpartner, mit denen Sie sich darüber auseinandersetzen müssen. Und es besteht bei keinem der drei Reisemittler eine Verpflichtung, Ihnen bei der Lösung des Problems entgegenzukommen.
Ganz anders beim Reiseveranstalter. Buchen Sie mehrere Reiseleistungen über ihn, also ganz klassisch eine Pauschalreise mit Hotelaufenthalt, Flug und Transfer zum Hotel, dann ist er in der Haftung und für den reibungslosen Ablauf Ihres Urlaubes verantwortlich. Sollte es also zu Problemen kommen, die eine Ihnen zugesicherte Reiseleistung betreffen, dann muss sich der Reisevermittler um eine zufriedenstellende Lösung bemühen.
Der Vorteil für Sie liegt dabei ganz klar auf der Hand: Sie haben einen Ansprechpartner für alle Belange Ihrer Reise, gibt es einen Grund für Reklamationen, können Sie Ihren Ansprechpartner dafür haftbar machen.
Und noch etwas zu der Sparmöglichkeit beim Buchen von Einzelleistungen auf eigene Faust: auch wenn Sie sich für eine Pauschalreise entscheiden, können Sie sparen. Reiseveranstalter kaufen nämlich immer größere Kontingente bei Fluggesellschaften und Hotels ein, um ihren Kunden einen möglichst guten Preis machen zu können. Und gerade in der Hochsaison haben Sie so eine perfekte Möglichkeit, an ein gutes Hotel und günstige Flüge zu gelangen – ohne umständlich auf eigene Faust suchen zu müssen.
Wir wünschen Ihnen einen traumhaften Urlaub und viel Erholung bei Ihrer Reise! Und sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht unsere kostenlose Hotline anzurufen.
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